Taufe

Start ins Leben unter Gottes Segen

Durch die Taufe wird ein Mensch in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Zugleich wird mit der Taufe die Kirchenmitgliedschaft begründet.
Eltern melden ihre Kinder im Pfarramt zur Taufe an.
Religionsmündige, d.h. Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene, die noch nicht getauft sind, können ebenfalls ihren Taufwunsch im Pfarramt äußern. Dort wird der Tauftermin abgesprochen und ein Taufgespräch geführt.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Taufe eine Geburtsbescheinigung des Standesamtes mit.

Für Kinder sind in der Regel zwei Paten erforderlich, die Mitglied einer christlichen Kirche sein müssen.
Paten, die der Emmaus-Gemeinde angehören, benötigen keinen Patenschein.
Alle anderen Paten beantragen bei ihrer Kirchengemeinde einen Patenschein.
Religionsmündige erklären selbst ihren Wunsch, getauft werden zu wollen und brauchen keine Paten.

Jeder Täufling erhält einen Bibelvers als Taufspruch, der gern selbst ausgesucht werden kann.

Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung zur Taufe.

Fragen und Antworten

Taufen können grundsätzlich an jedem Tag gefeiert werden.
Gern bieten wir am Sonntag im oder nach dem Gottesdienst (11.30 Uhr) die Möglichkeit zur Taufe an.
Wenn Sie einen besonderen Terminwunsch haben, sprechen Sie das Pfarramt gern an.

Eine Taufe ist für Sie grundsätzlich kostenlos, wenn Sie in unserer Gemeinde gemeldet sind und mindestens ein Elternteil Mitglied der Kirchengemeinde ist. Nur wenn sie ganz besondere Wünsche an die Musik oder die Dekoration der Kirche haben, können Kosten auf Sie zukommen.

Wenn Sie oder Ihr Kind in einer evangelischen Kirche getauft werden, können Sie sich einen Vers nur aus der Bibel aussuchen. Gedichte, Segensworte oder Sinnsprüche reichen nicht aus. Die evangelische Kirche versteht die Bibel als die Grundlage des christlichen Glaubens. Darum soll ein Vers aus der Bibel zur persönlichen Begleitung für den Täufling werden - für sein ganzes Leben.

Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Bei einem Wiedereintritt in die ev. Kirche oder bei einem Übertritt in die röm.-kath. Kirche wird nicht noch einmal getauft.

Ja, wir bitten jedoch darum, dass nur eine Person fotografiert oder filmt, um Unruhe zu vermeiden. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder am Taufbecken oder vor dem Altar aufzunehmen.

Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören, können Patin oder Pate werden. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein.
Wer jedoch aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht, Taufpate sein zu können, aufgegeben.

Das Patenamt endet formal mit der Konfirmation des Patenkindes.